F.A.Q. (Fragen und Antworten)

Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen, die uns gestellt werden.

Was muss ich tun, wenn ich vor dem Kursbesuch krank werde?

Wenn Sie Ihren Kurstag nicht besuchen können, weil sie krank sind, müssen Sie vor Kursbeginn:

  1. Kursleiter oder Administration Wibilea anrufen und krank melden
  2. Berufsbildner vom eigenen Betrieb anrufen und informieren

An welche E-Mail Adresse muss ich meine Meldungen bezüglich Krankheit, Zeitausweis, Badgen, Zeiterfassung senden?

Meldungen von Krankheit, Zeitausweis, Badgen, Zeiterfassung für Lernende Wibilea und Partnerfirmen erfolgen auf zeit@wibilea.ch

Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind in unserem Leitfaden ersichtlich.

Anforderungen Bring Your Own Device (BYOD) für Informatiker*innen

Das BBZ hat gemeinsam mit dem üK-Zentrum Wibilea und ICT Berufsbildung Schaffhausen beschlossen, per Lehrbeginn 2020 «bring your own device» (BYOD) einzuführen. Dies Betrifft nur Lernende mit Lehrbeginn 2020 (und später). Dazu müssen die Lernenden ein eigenes Notebook in den Unterricht am BBZ und in der Wibilea mitbringen.

ICT Berufsbildung, das BBZ und die Wibilea empfehlen den Lehrbetrieben Ihren Informatik-Lernenden ein Notebook für die gesamte Lehrzeit zur Verfügung zu stellen. Dieses Notebook sollte idealerweise sowohl im Lehrbetrieb, als auch in Schule und üK genutzt werden können. Falls das geschäftliche Notebook nicht in der Schule und im üK genutzt werden darf, empfehlen wir eine Kostenbeteiligung an einem privaten Gerät.

Link Anforderungen