Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wibilea AG

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern am Ausbildungsangebot der Wibilea AG bzw. deren Arbeitgebern, soweit die Anmeldung durch diese erfolgt, und der Wibilea AG.

Vertragspartner der Wibilea AG bei der Lehrlingsausbildung ist immer der Lehrbetrieb, bei den übrigen Weiterbildungsangeboten das entsprechende anmeldende Unternehmen, die jeweilige Institution oder Privatperson.

Anmeldung und Anmeldebestätigung

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Unternehmen (Arbeitgeber) und versteht sich für die gesamte Dauer des Ausbildungsmoduls oder Lehrjahres gemäss Ausschreibung. Die Anmeldung kann per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Bei der Anmeldung, insbesondere für Basislehrjahre, sind die weiteren Zulassungsvoraussetzungen gemäss Ausschreibung zu beachten (Lehrvertrag etc.).

Soweit für ein Basislehrjahr, ein Ausbildungsmodul oder ein Kurs besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, sind diese der Ausschreibung zu entnehmen und werden nach Eingang der Anmeldung durch die Wibilea AG überprüft. Soweit es sich nicht um rein objektive Kriterien handelt, steht es im alleinigen Ermessen der Wibilea AG, diese Voraussetzungen zu prüfen und über die Zulassung zu entscheiden.

Die Teilnehmerzahl pro Basislehrjahr, Ausbildungsmodul oder Kurs ist normalerweise beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs oder bei speziellen Anmeldevoraussetzungen entsprechend der jeweiligen Erfüllung/Eignung berücksichtigt.

Die Anmeldung wird erst durch die schriftliche Bestätigung der Wibilea AG rechtsverbindlich.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Ausbildungs- oder Kursgebühren sind in der Ausschreibung festgehalten und verstehen sich pro Teilnehmer und Veranstaltung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. In den Gebühren inbegriffen sind normalerweise eine Dokumentation der Dozenten bzw. Ausbilder sowie die Betreuung vor Ort. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Verpflegung und Unterkunft etc.

Die Teilnehmerbeiträge für Basislehrjahre werden quartalsweise in Raten jeweils auf Ende des Quartals mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung für Ausbildungsmodule und Kurse bis zu einer Dauer von drei Monaten erfolgt im Voraus, normalerweise zusammen mit der Teilnahmebestätigung und mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, spätestens jedoch zahlbar vor Beginn der Ausbildung oder des Kurses.

Abmeldung / Austritt / Ausschluss

Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Basislehrjahre:
Bei Abmeldungen, welche später als 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn erfolgen sind 20% der Ausbildungsgebühr für ein Semester, bei Abmeldung später als 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn, ist die Ausbildungsgebühr für das ganze Semester geschuldet, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann, welcher die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Diesfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von 5% der Ausbildungsgebühr, mindestens aber CHF 300.- in Rechnung gestellt.

Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Basislehrjahr ist auf Ende jeden Semesters möglich. Die Kündigung hat bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des neuen Semesters mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen, spätere Kündigungen werden analog der obigen Regelung zu Abmeldungen vor Kursbeginn gehandhabt.

Bei Abwesenheit vom Unterricht (z.B. infolge Krankheit, Ferien oder Unfall) oder bei Austritt während dem laufenden Semester besteht kein Anspruch auf Reduktion der Ausbildungsgebühren.

Die Wibilea AG ist aber bereit, die durch unverschuldete Abwesenheit entstandenen Ausbildungslücken in sinnvollem Masse durch zusätzliche Unterstützung auszugleichen.

Ausbildungsmodule / Kurse:
Bei Abmeldung welche später als 14 Tage vor Ausbildungsbeginn erfolgen, sind 50% der Ausbildungsgebühr geschuldet, sofern kein Ersatzteilnehmer, welcher die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, gestellt werden kann. Bei späterer Abmeldung oder bei Nichterscheinen müssen die vollen Ausbildungsgebühren bezahlt werden.

Bei Abwesenheit vom Unterricht (z.B. infolge Krankheit, Ferien oder Unfall) besteht kein Anspruch auf Reduktion der Ausbildungsgebühr. Bei Austritt während des Ausbildungsmoduls / Kurses werden keine Kosten rückerstattet.

Die Wibilea AG ist bereit, die bei Ausbildungsmodulen durch unverschuldete Abwesenheit entstandenen Ausbildungslücken in sinnvollem Masse durch zusätzliche Unterstützung auszugleichen.

Ausschlussmöglichkeit seitens der Wibilea AG:
Die Wibilea AG behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer aufgrund disziplinarischen Fehlverhaltens oder bei ungenügender Leistungsbereitschaft von der Ausbildung auszuschliessen.

In diesem Fall gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einem vorzeitigen Austritt.

Muss die Ausbildung mangels Leistungsfähigkeit des Lernenden abgebrochen werden oder wurde offensichtlich die falsche Berufswahl getroffen, werden der anmeldenden Unternehmung die Ausbildungsgebühren in der Höhe von maximal einem Semesterbetrag zurückerstattet bzw. erlassen, sofern die Eignungsabklärung durch die Wibilea AG durchgeführt und eine darauf gestützte Empfehlung zur Einstellung abgegeben wurde.

Schulungsänderungen und Absagen

Die Wibilea AG behält sich das Recht vor, Änderungen des Basislehrjahres oder eines Ausbildungsmoduls vorzunehmen, Termine zu verschieben oder andere als die angekündigten Dozenten einzusetzen.

Die Wibilea AG behält sich das Recht vor, Ausbildungsmodule oder Kurse wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht der Wibilea AG unzumutbar machen, abzusagen. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die angemeldeten Teilnehmer erfolgt so schnell wie möglich, in der Regel bis 14 Tage vor Ausbildungs- oder Kursbeginn.

Die Wibilea AG behält sich vor, aus wesentlichen Gründen Änderungen an den Programmen unter Wahrung der berechtigten Interessen der angemeldeten Teilnehmer vorzunehmen.

Werden Ausbildungsmodule definitiv abgesagt, werden die bereits bezahlten Gebühren an die Teilnehmer zurückerstattet. Jeglicher Ersatz von weiteren Kosten ist ausgeschlossen, soweit die Wibilea AG solche Kosten nicht grobfahrlässig verursacht hat.

Urheberrecht

Sämtliche anlässlich von Basislehrjahren, Ausbildungsmodulen oder Kursen abgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung solcher Unterlagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Wibilea AG zulässig.

Datenschutz

Die Wibilea AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer zu schützen. Die von den Teilnehmern überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Solche Daten können von der Wibilea AG an Partnerinstitutionen weitergegeben werden. Im übrigen werden diese Daten keinen Dritten zugänglich gemacht.

Versicherung

Die Teilnehmer/innen sind nicht durch die Wibilea AG versichert. Erforderliche Versicherungen sind Sache der einzelnen Teilnehmer/innen bzw. deren Arbeitgeber (z.B. Haftpflicht- und Unfallversicherung).  Für Schäden, die durch die Teilnehmer/innen verursacht werden, haftet deren Arbeitgeber.

Haftung

Sämtliche Basislehrjahre, Ausbildungsmodule und Kurse werden von qualifizierten Dozenten durchgeführt und sorgfältig vorbereitet. Die Wibilea AG orientiert sich an der aktuellen Technologie und ist bestrebt, ihre Mitarbeiter durch gezielte fachliche Schulung und Weiterbildung auf dem neusten Stand zu halten.

Die vom der Wibilea AG durch Arbeitsplatzbesuche in den Betriebsabteilungen gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse werden in die Ausbildungsplanung einbezogen, spezielle Ausbildungswünsche von Unternehmen soweit möglich und sinnvoll berücksichtigt.

Die Wibilea AG kann aber darüber hinaus keinerlei Haftung in Bezug auf die vermittelten Inhalte und die abgegebenen Unterlagen übernehmen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Wibilea AG.