Am obligatorischen Sprachaufenthalt (ohne Reiseversicherung) beteiligt sich die Lehrfirma an den Flug-, Übernachtungs- und Schulkosten gemäss Abrechnung des Reiseveranstalters wie folgt:

  • Kaufleute E/M Profil: 50% der Kosten (max. CHF 1‘000.-), die Zeit gilt als Schulbesuch
  • Mediamatiker 50% der Kosten (max. CHF 1‘000.-), die Zeit gilt als Schulbesuch
  • BBZ; freiwilliger Sprachaufenthalt für alle Berufe. Keine Vergütung der  Kosten oder Zeit.

Sobald der Wibilea Administration nach absolviertem Sprachaufenthalt eine Kopie der Rechnung vorliegt, erfolgt die Vergütung des Lehrfirmen-Anteils auf das Lohnkonto.


Georg Fischer

Für Lernende welche einen Beruf haben bei dem kein obligatorischer Sprachaufenthalt vorgesehen ist, besteht trotzdem die Möglichkeit ein Sprachaufenthalt zu absolvieren. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag mit Begründung, inkl. Auszug der aktuellen Schulnoten, sowie einer Kopie des letzten Ausbildungsberichtes an die BBK (Berufsbildungskommission) eingereicht werden. Die Kommission wird über den Antrag entscheiden.


Syntegon

Für Lernende welche einen Beruf haben bei dem kein obligatorischer Sprachaufenthalt vorgesehen ist, besteht trotzdem die Möglichkeit einen Sprachaufenthalt zu absolvieren. Hierfür überprüft die Lehrlingskommission Syntegon, ob die schulischen und betrieblichen Leistungen stimmen. Falls dies zutrifft, wird die Teilnahme folgendermassen unterstützt: 50% der Abwesenheitszeit  darf der Lernende als Berufsschule erfassen. Die restlichen Arbeitstage muss der Lernende Ferien beziehen. Die finanziellen Kosten trägt zu 100% der Lernende.