Sprachaufenthalt
Georg Fischer
Für Lernende welche einen Beruf haben bei dem kein obligatorischer Sprachaufenthalt vorgesehen ist, besteht trotzdem die Möglichkeit ein Sprachaufenthalt zu absolvieren. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag mit Begründung, inkl. Auszug der aktuellen Schulnoten, sowie einer Kopie des letzten Ausbildungsberichtes an die BBK (Berufsbildungskommission) eingereicht werden. Die Kommission wird über den Antrag entscheiden.