Sprachaufenthalt
Am obligatorischen Sprachaufenthalt (ohne Reiseversicherung) beteiligt sich die Lehrfirma an den Flug-, Übernachtungs- und Schulkosten gemäss Abrechnung des Reiseveranstalters wie folgt:
- Kaufleute E/M Profil: 50% der Kosten (max. CHF 1‘000.-), die Zeit gilt als Schulbesuch
- Mediamatiker 50% der Kosten (max. CHF 1‘000.-), die Zeit gilt als Schulbesuch
- BBZ; freiwilliger Sprachaufenthalt für alle Berufe. Keine Vergütung der Kosten oder Zeit.
Sobald der Wibilea Administration nach absolviertem Sprachaufenthalt eine Kopie der Rechnung vorliegt, erfolgt die Vergütung des Lehrfirmen-Anteils auf das Lohnkonto.
Georg Fischer
Für Lernende welche einen Beruf haben bei dem kein obligatorischer Sprachaufenthalt vorgesehen ist, besteht trotzdem die Möglichkeit ein Sprachaufenthalt zu absolvieren. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag mit Begründung, inkl. Auszug der aktuellen Schulnoten, sowie einer Kopie des letzten Ausbildungsberichtes an die BBK (Berufsbildungskommission) eingereicht werden. Die Kommission wird über den Antrag entscheiden.