Schulexkursionen
Exkursionen gelten als Schultage.
Ausnahme: Exkursionen ausserhalb der regulären Arbeitszeit gelten nicht als Schul- oder Arbeitszeit.
Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Lernenden.
Exkursionen gelten als Schultage.
Ausnahme: Exkursionen ausserhalb der regulären Arbeitszeit gelten nicht als Schul- oder Arbeitszeit.
Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Lernenden.