Schulausfall
Bei einem Ausfall der Schule (mehrere Stunden, ganze oder halbe Tage) sind die Lernenden verpflichtet im Lehrbetrieb/der Wibilea zur Arbeit zu erscheinen.
Bei einem Ausfall der Schule (mehrere Stunden, ganze oder halbe Tage) sind die Lernenden verpflichtet im Lehrbetrieb/der Wibilea zur Arbeit zu erscheinen.