Mutwillige Zerstörung
Bei mutwilliger Zerstörung oder Verunstaltung von Mobiliar, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln geht der Schaden zu Lasten der schuldigen Person.
Bei mutwilliger Zerstörung oder Verunstaltung von Mobiliar, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln geht der Schaden zu Lasten der schuldigen Person.