Leitfaden Wibilea
Entlöhnung:
Lohn

How Can We Help?

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Der Lernende erhält eine Entschädigung, welche sich aus einem Monatslohn und einer individuellen monatlichen Prämie für gutes Verhalten und gute Leistung zusammensetzt. Diese wird ab dem 2. Lehrjahr pro Semester neu festgelegt und dem Lernenden beziehungsweise seinem gesetzlichen Vertreter, bekannt gegeben.

Die Lehrfirma kann diese monatliche Prämie jederzeit ändern. Allfällige Änderungen werden jeweils in einem separaten Nachtrag zum Lehrvertrag festgehalten.

Die Lohnauszahlung erfolgt bargeldlos auf ein vom Lernenden gewähltes Lohnkonto in der Schweiz (Bank oder Post). Bei Änderung des Lohnkontos ist dies der Wibilea Administration mit dem entsprechenden Formular zu melden (siehe Extranet).