Leitfaden Wibilea
Berufsschule:
Lehrmittelentschädigung

How Can We Help?

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Die Lernenden erhalten die Rechnungen für das Schulmaterialgeld und die Lehrmittel direkt von der jeweiligen Schule und müssen diese selbst bezahlen. Diese Kosten können während der gesamten Lehrzeit entstehen, nicht nur zu Beginn.

Der Arbeitgeber erstattet eine Schulkostenpauschale, abzüglich einer Kostenbeteiligung von CHF 100 pro Lehrjahr. Die Auszahlung für die Lehrmittel erfolgt im November des ersten Lehrjahres (nach bestandener Probezeit). Weitere Forderungen bezüglich Lehrmittel/Schulmaterialgeld können nicht gestellt werden.