How Can We Help?
Bei Arbeitsunfähigkeit/Schulunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall muss die Wibilea Administration telefonisch (+41 52 674 02 22) von 07.00 Uhr bis spätestens 08.00 Uhr am ersten Krankheitstag, informiert werden. Die Meldung darf nur telefonisch und nicht per E-Mail oder SMS erfolgen. Diese Zeiten sind auch einzuhalten, wenn der Unterricht in der Berufsfachschule erst nach 08:00 Uhr startet oder die betriebliche Blockzeit erst nach 08:00 Uhr beginnt. Es gelten nach wie vor ausnahmslos die erwähnte Abmeldungszeiten von 07:00 – 08:00 Uhr.
Am Schultag sind zusätzlich die Weisungen der Berufsschule zu befolgen.
Ist ein Schulbesuch wegen Krankheit oder Unfall nur stundenweise möglich, muss nach Verlassen der Berufsschule die Wibilea Administration unverzüglich informiert werden.
Beim krankheitsbedingten Verlassen des Arbeitsplatzes während des Arbeitstages, ist die Wibilea Administration ebenfalls unverzüglich zu informieren. Bevor der Arbeitsplatz krankheitsbedingt verlassen wird, muss die Betriebssanität aufgesucht werden.
Nicht gemeldete Krankheitstage bzw. Stunden werden mit Ferien verrechnet. |
Nach jeder Absenz hat sich der Lernende telefonisch oder per Mail (zeit@wibilea.ch) bei der Wibilea Administration zurückzumelden. Siehe auch abweichende Regelung der Firmen.