Leitfaden Wibilea
Berufsschule:
Freifächer

How Can We Help?

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Freifächer müssen von der Wibilea genehmigt werden, auch solche ausserhalb der Arbeitszeit.

Die Freifächer werden nur genehmigt, wenn die Leistungen in den Pflichtfächern eine zusätzliche schulische Belastung erlauben. Falls die Leistungen im regulären Unterricht nachlassen, kann die Bewilligung für das Freifach wiederrufen werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Lernenden.

Das bedeutet:

  • keine ungenügenden Noten in den Pflichtfächern
  • die Durchschnittsnote in den Pflichtfächern darf nicht unter 4.5 liegen
  • die Leistungen im Betrieb müssen genügend sein

Die Freifächer sind primär in Blöcken oder an Randstunden zu nehmen. Der Schulbesuch darf 2 Schultage pro Woche nicht überschreiten.

Für Freifachstunden nach 16.00 Uhr gibt es keine Zeitvergütung.

Kann der Lernende nach Unterrichtsende noch eine volle Stunde arbeiten, so muss er im Lehrbetrieb erscheinen.

Prüfungszeit wird als Berufsschule verbucht. Prüfungszeiten ausserhalb der regulären Arbeitszeit gehen zu Lasten des Lernenden. Die Kurs-/Prüfungskosten werden nicht übernommen