How Can We Help?
Ferien müssen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eingereicht werden.
Während den überbetrieblichen Kursen werden keine Ferien bewilligt.
Die Ferien sind in den Schulferien zu beziehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen können diese während der Schulzeit bewilligt werden.
Ferien dürfen erst gebucht werden, wenn diese vom Berufsbildner/Ausbilder bewilligt worden sind.
Die Ferien müssen pro Lehrjahr bezogen werden (bis 31.7. des jeweiligen Jahres). Ein Vorbezug ist nicht möglich.
Für Lernende im 1. Lehrjahr, welche ein Basislehrjahr bei der Wibilea besuchen, wird durch die Wibilea eine Woche Herbstferien als Betriebsferien bestimmt. Dies ist immer die Kalenderwoche 42 (ausgenommen Kaufleute/Logistiker).
Die Ferien müssen pro Lehrjahr bezogen werden (bis 31.7. des jeweiligen Jahres). Ein Vorbezug ist nicht möglich.
Ausnahme:
– Die neue Abteilung (ab 01.08.) ist mit dem Bezug der Restferien einverstanden.
– Die Restferien müssen bis Ende Sommerferien bezogen werden.
– Lernende, welcher in der Wibilea verbleiben, müssen die «alten» Ferien (in der Regel vom 1. Lehrjahr Saldo) bis zu Beginn des Lehrlingslager aufgebraucht haben. Die Lagerwoche muss von den «neuen» Ferien (in der Regel vom 2. Lehrjahr Saldo) bezogen werden.
Weitere Ferienübertragungen sind nicht möglich.
Lernende im Basislehrjahe der Wibilea: In den beiden Wochen vor dem Lager sind die Lernenden in den Ferien, Ausnahmen sind zu begründen.