Alle Lernenden müssen ein Arbeitsbuch führen. Das Arbeitsbuch ist klar gegliedert. Nicht nur in Wort und Schrift, sondern auch mit Skizzen und Fotos. Es soll als Training dienen für die Arbeitsdokumentation beim QV und IPA. Der Abgabetermin wird vvom Berufsbildner bekannt gegeben und ist zwingend einzuhalten. Das Arbeitsbuch wird im Ausbildungsbericht bewertet und im Semesterzeugnis zählt diese Note zu einem Viertel.

Wie viel Zeit die Lernenden während der Arbeitszeit für das Arbeitsbuch beanspruchen können, wird vom verantwortlichen Berufsbildner bestimmt. Grundsätzlich gilt, dass die Arbeit Vorrang hat und Mehrzeit für das Arbeitsbuch nicht kompensiert werden darf. Doch sollte den Lernenden in Zeiten geringerer Arbeitsbelastung die Möglichkeit gegeben werden, am Arbeitsbuch zu arbeiten.