How Can We Help?
Die Brückentage (Einzeltage vor oder nach gesetzlichen Feiertagen) werden durch die Wibilea für das ganze Jahr festgelegt und werden nicht vorgeholt. In der Regel müssen Ferien bezogen werden.
Für Lernende im Betrieb gelten die Regeln der entsprechenden Abteilungen.
Abwesenheiten an Brückentagen sind in der entsprechenden Form als Ferien oder Kompensation an die Wibilea Administration zu melden.
Falls der Brückentag auf einen Schultag fällt, muss die Berufsfachschule besucht werden. Wenn die Berufsfachschule ebenfalls geschlossen hat, müssen Ferien bezogen werden.