Leitfaden Wibilea
Abwesenheiten:
Ärztliches Attest

How Can We Help?

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Bei Krankheit von mehr als drei Kalendertagen muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Das ärztliche Attest muss spätestens 5 Tage nach Krankheitsbeginn der Wibilea Administration vorliegen! Fehlt dieses werden die über den dritten Kalendertag hinausgehenden Fehltage mit Ferien verrechnet. Als Wochentage gilt auch Samstag/Sonntag.

Rückdatierte ärztliche Atteste werden nicht akzeptiert. Bei Krankheit/Unfall im Ausland, ist bei Transportfähigkeit unverzüglich die Heimreise anzutreten.

Die Wibilea und die Lehrfirmen behalten sich in Ausnahmefällen vor, das ärztliche Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.