How Can We Help?
Bei Krankheit von mehr als drei Kalendertagen muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Das ärztliche Attest muss spätestens 5 Tage nach Krankheitsbeginn der Wibilea Administration vorliegen! Fehlt dieses werden die über den dritten Kalendertag hinausgehenden Fehltage mit Ferien verrechnet. Als Wochentage gilt auch Samstag/Sonntag.
Rückdatierte ärztliche Atteste werden nicht akzeptiert. Bei Krankheit/Unfall im Ausland, ist bei Transportfähigkeit unverzüglich die Heimreise anzutreten.
Die Wibilea und die Lehrfirmen behalten sich in Ausnahmefällen vor, das ärztliche Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.